Corona-Regelungen auf der Sportanlage der SG Kaarst

Nach der aktuellen CoronaSchutzVO vom 4. März 2022 sind wir verpflichtet, beim Zutritt den 3G Nachweis zu überprüfen. Personen, die diesen nicht erbringen können, haben leider keinen Zutritt auf die Anlage.

Mund-Nasen-Schutz ist im Vereinsheim zu tragen.

Es gelten zwingend die aktuelle CoronaSchutzVO und die Auflagen der Kaarster Behörden.